Tipps und wichtige Dokumente
Hier gibt es u.a. einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen zu den Offenen Kanälen. Zum Ansehen und Herunterladen.
OK Satzung
Die Meinungs- und Pressefreiheit ist im Artikel 5 des Grundgesetzes gesichert. Der Medienstaatsvertrag legt bundesweit fest, welche Voraussetzungen Medienangebote erfüllen müssen. Die Offenen Kanäle sind über das Landesmediengesetz im § 31 legitimiert. Die Rahmenbedingungen für Offene Kanäle werden in der OK-Satzung geregelt. Vor Ort erlässt jeder Verein eine konkrete Nutzungsordnung.
OK Alltag
Für die Arbeit in den Offenen Kanälen sind folgende Dokumente essentiell und hilfreich:
Datenschutzformular bei Produzentenregistrierung (PDF)
TV-Übertragungen aus kommunalen Parlamenten
Stadtratsfernsehen aus kommunalen Parlamenten leistet einen Beitrag zur Demokratieförderung und zur Transparenz – ganz im Sinne des Landesgesetzes RLP zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene. Das nachfolgende Dokument klärt über die acht größten Fragen zum Thema auf und gibt viele Antworten:
- Warum TV-Übertragungen aus kommunalen Parlamenten?
- Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten?
- Welche technischen Voraussetzungen sind ideal?
- Über welche Kanäle kann die Sitzung verbreitet werden?
- Welche personellen Ressourcen sind im „Optimalfall“ einzuplanen?
- Mit welchen möglichen Kosten ist zu rechnen?
- Was kann der OK vor Ort dazu beitragen?
- Was trägt die Medienanstalt Rheinland-Pfalz bei?
Medienproduktion und Recht
Die Broschüre „Alles geklärt?“ gibt einen guten Überblick über das Thema „Medienproduktion & Recht“: